9-Euro-Ticket
FRAGE: Müssen wir den Arbeitgeber-Zuschuss an die Arbeitnehmer zu den Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel aufgrund des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August anteilig versteuern?
FRAGE: Müssen wir den Arbeitgeber-Zuschuss an die Arbeitnehmer zu den Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel aufgrund des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juni, Juli und August anteilig versteuern?
ANTWORT: Nach § 3 Nr. 15 EStG sind Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmitteln gewährt werden, steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist allerdings auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt.
Laut BMF-Schreiben vom 30.06.2022 wird für die Monate Juni, Juli und August aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen im Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen.
Beispiele:
- Das Ticket kostet monatlich 62 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 30 Euro.
Der Arbeitnehmer zahlt im Juni, Juli und August jeweils nur 9 Euro.
Jahresbetrachtung:
Gesamtaufwand des Arbeitnehmers im Jahr 2022 = 585 Euro
Arbeitgeber-Zuschuss im Jahr 2022 = 360 Euro
Der Arbeitgeber-Zuschuss übersteigt nicht die Aufwendungen des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber-Zuschuss muss nicht angepasst werden. - Das Ticket kostet monatlich 62 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 50 Euro.
Der Arbeitnehmer zahlt im Juni, Juli und August jeweils nur 9 Euro.
Jahresbetrachtung:
Gesamtaufwand des Arbeitnehmers im Jahr 2022 = 585 Euro
Arbeitgeber-Zuschuss im Jahr 2022 = 600 Euro
Der Arbeitgeber-Zuschuss übersteigt die Aufwendungen des Arbeitnehmers.
Der Differenzbetrag von 15 Euro ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.
alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand