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Achtung bei Minijobs – Erhöhung des Mindestlohns beachten

Bei der Diskussion um die Minijobreform und die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab 1. Oktober 2022 ist die zwischenzeitliche „reguläre“ Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Juli 2022 von 9,82 Euro auf 10,45 Euro fast untergegangen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Hand, die in einer Würfelreihe einen Würfel wirft, um die Nachricht in „Mindestlohn 12,00 Euro“ zu ändern, was das Konzept der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro darstellt.
Foto: ©AdobeStock/Fokussiert

Dabei ist auch diese Steigerung – ganz besonders bei den Minijobs – von großer Wichtigkeit. Denn durch die Erhöhung sinkt die mögliche wöchentliche Arbeitszeit für den versicherungsfreien Minijob von 10,5 Stunden auf 9,9 Stunden. Sonst wird die Entgeltgrenze überschritten und aus dem Minijob wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Denken Sie also daran, die wöchentliche Arbeitszeit in Absprache mit dem Minijobber entsprechend zu verringern. Ab Oktober liegt die Grenze bei 10 Wochenstunden. Das wird dann auch so bleiben, denn die Entgeltgrenze soll künftig bei einer Erhöhung des Mindestlohnes automatisch angepasst werden – auf der Basis von zehn Stunden wöchentlicher Arbeitszeit.

Quelle: eigene Recherche

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