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Altersteilzeit und Wertguthaben

FRAGE: Unsere Geschäftsleitung möchte Langzeitkonten attraktiver machen, indem wir diese mit Altersteilzeit kombinieren. Aktuell bilden wir nur die gesetzliche Altersteilzeit ab, d. h. Aufstockung 20 Prozent des Regelarbeitsentgeltes und Rentenversicherung-Aufstockung auf 80 Prozent des Regelarbeitsentgeltes. Die Idee ist, dass der Mitarbeiter in Altersteilzeit aus seinem Langzeitkonto sein Entgelt zusätzlich aufstocken kann, damit sein Netto erhöht und 100 Prozent in die Rente eingezahlt werden. Ist das zulässig?

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ANTWORT: Der Aufbau/das Ansparen von Wertguthaben/Zeitwertkonten dient einer späteren längerfristigen Freistellung. Wertguthaben/Zeitwertkonten, die vor Beginn der Altersteilzeit angespart wurden, können auf die in der Altersteilzeit zu leistenden Arbeitszeit angerechnet werden. Beispielsweise dadurch, dass im Blockmodell in der Arbeitsphase nicht 100 Prozent der zu leistenden Arbeitszeit gearbeitet werden, sondern 70 Prozent und 30 Prozent aus dem Wertguthaben genommen werden. Das Wertguthaben würde auch in diesem Fall für eine bezahlte Freistellung verwendet.

Angesparte Wertguthaben i. S. d. § 7b Sozialgesetzbuch (SGB) IV dürfen unserer Erkenntnis nach nur im Rahmen der Altersteilzeit zur Verringerung der Altersteilzeitarbeit verwendet werden und nicht dazu dienen, das Entgelt aus dem Wert- guthaben für das Altersteilzeit-Regelarbeitsentgelt monatlich aufzustocken. Das Wertguthaben würde im Rahmen einer Aufstockung des Regelarbeitsentgelts nicht für eine bezahlte Freistellung verwendet werden, sondern käme zur Auszahlung. Das würde unserer Auffassung nach einen Störfall auslösen.

 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Janette Rosenberg