Anpassung BMF-Schreiben zum § 3 Nr. 15 EStG
Das BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Zuschüssen und Tickets zum öffentlichen Linienverkehr vom 15.08.2019 wurde angepasst. Es geht dabei um die Definition von Personennahverkehr und die Freigabe von IC oder EC bei Nutzung des Deutschlandtickets.

Die Randziffer 8 lautet nun: „Zum öffentlichen Personennahverkehr gehört die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt ist, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Als öffentlicher Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nummer 15 EStG gelten aus Vereinfachungsgründen alle öffentlichen Verkehrsmittel, die nicht Personenfernverkehr im Sinne der Rz. 7 sind und nicht unter Rz. 3 fallen. Wird eine Fahrberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr auch für die Nutzung bestimmter Fernzüge freigegeben, liegt weiterhin eine Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 3 Nummer 15 EStG vor. Hierunter fällt insbesondere die Freigabe des Deutschlandtickets für bestimmte IC/ICE-Verbindungen.“
BMF-Schreiben vom 07.11.2023 – IV C 5 – S 2342/19/10007 :009