Arbeitsausschuss befragt Experten zum Rechtsanspruch auf Homeoffice
Forderungen der Opposition nach einem Rechtsanspruch auf Homeoffice sind bei einer Expertenanhörung im Arbeitsausschuss des Bundestags kontrovers diskutiert worden.
Forderungen der Opposition nach einem Rechtsanspruch auf Homeoffice sind bei einer Expertenanhörung im Arbeitsausschuss des Bundestags kontrovers diskutiert worden. Dies hat der parlamentarische Pressedienst mitgeteilt. Während von Arbeitgeberseite vor einer Spaltung der Belegschaften gewarnt wurde, sprach sich etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) klar für einen solchen Rechtsanspruch aus.
Grundlage der Anhörung im Ausschuss waren drei Vorlagen der Opposition. Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (BT-Drs. 19/23678), einen Rechtsrahmen für orts- und zeitflexibles Arbeiten zu schaffen. Dabei soll das Arbeitsschutzgesetz, nicht aber die Arbeitsstättenverordnung einschlägig sein. Auch einen Rechtsanspruch auf Erörterung will die FDP schaffen: Anträge der Beschäftigten auf Homeoffice müssten von Arbeitgebern danach stets geprüft und mit den Beschäftigten besprochen werden. Die Fraktion Die Linke (BT-Drs. 19/26298) setzt sich hingegen für einen individuellen Rechtsanspruch auf Homeoffice ein: Dieses soll aber nur als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsplatz im Betrieb ausgeübt werden und nur einen begrenzten Teil der vertraglich festgelegten Arbeitszeit umfassen dürfen. Ein Recht auf Homeoffice will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/13077) einführen: Für Beschäftigte im Homeoffice sollen Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze gleichermaßen gelten; die Erreichbarkeit soll mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit geregelt werden.
Ablehnend standen der Forderung nach einem Recht auf Homeoffice insbesondere Vertreter des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Zentralverbandes Deutsches Handwerk (ZDH) gegenüber. Die Schaffung eines allgemeinen Rechtsanspruchs halte er für verfehlt, sagte etwa Roland Wolf, Leiter der Abteilung Arbeits- und Tarifrecht beim BDA. Die Arbeit im Homeoffice sei zu wenig klar definiert – eine gesetzliche Regelung drohe ins Leere zu laufen. Stattdessen bestehe die Gefahr, dass ein Rechtsanspruch Belegschaften spalte, denn nicht alle Tätigkeiten ließen sich von zuhause aus erledigen, so der Sachverständige. Als Vertreter des ZDH kritisierte zudem Jan Dannenbring, dass ein Rechtsanspruch die Betriebe unnötig mit Regelungen belasten würde.
Klar für einen gesetzlichen Anspruch sprach sich die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Marta Böning, aus. Die Corona-Pandemie habe den Regelungsbedarf deutlicher denn je gemacht. Chancen wie Risiken seien im letzten Jahr „wie im Brennglas“ zutage getreten. Einerseits habe sich gezeigt, dass viel mehr Tätigkeiten von zuhause aus möglich seien als von Arbeitgebern zuvor immer behauptet. Ungeregelt jedoch führe Homeoffice zu Überstunden und könne Gesundheit und Privatleben der Beschäftigten belasten, warnte Böning. Aus diesem Grund brauche es einen gesetzlichen Rahmen.
Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unterstrich hingegen die Bedeutung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Homeoffice: Ein rechtlicher Rahmen müsse nichtsdestotrotz Mindestanforderungen für die Arbeit zuhause vorgeben, so etwa im Hinblick auf die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes für die Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung. Die Corona-Krise habe schließlich gezeigt, dass mobile Arbeit zwar Chancen, aber auch deutliche Schattenseiten habe. Risiken seien zeitliche Entgrenzung, soziale Isolation und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Daran anknüpfend empfahl Peter Krauss-Hoffmann vom Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen weitere arbeitswissenschaftliche Forschungen. Diese böten eine „belastbare Basis“ für eine Rechtsetzung von staatlicher Seite. Diese sehe er jedoch eher als „Ultima Ratio“, so der Sachverständige in seiner Stellungnahme. Besser seien betriebliche oder sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen.
Quelle: Bundestag
Teaserbild: © Adobe Stock/MQ-Illustrations