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Arbeitsminister Heil zur Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Lohnfortzahlung für Eltern, die aufgrund von Schulschließungen ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können.

Arbeitsrecht
Lesezeit 2 Min.
Ein professioneller Herr im Anzug ist in ein lebhaftes Gespräch verwickelt und gestikuliert mit der Hand, um seinem Standpunkt Nachdruck zu verleihen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Lohnfortzahlung für Eltern, die aufgrund von Schulschließungen ihre Kinder betreuen und nicht arbeiten können:

„Ab dem 16.3.2020 werden die Bundesländer weitgehend die Beschulung und Betreuung von Kindern aufheben. Die Länder haben dabei sehr unterschiedliche Regelungen getroffen – von direkten Schul- und Kitaschließungen bis zur Aufhebung der Schulpflicht.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern stellt sich – sofern beide Elternteile erwerbstätig oder sie alleinerziehend sind – die Frage der Betreuung der Kinder. Ich verstehe die Sorgen und Unsicherheit, die mit dieser akuten Betreuungslage verbunden sind. Ich halte jedoch die Maßnahmen der Länder für dringend geboten, um den Verlauf der COVID-19-Pandemie zu verlangsamen. Denn der Gesundheitsschutz geht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und mich persönlich erreichten in den letzten Stunden zahlreiche Mitteilungen von Eltern, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können. Viele sind besorgt, dass sie in dieser Zeit nicht bezahlt werden.

Dazu stelle ich klar: Nach geltender Rechtslage können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung ihrer Kinder für einen kurzen Zeitraum ohne Lohneinbußen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen können (z.B. Ehepartner, Nachbarschaft). Auf die Betreuung durch Großeltern sollte verzichtet werden, da ältere Menschen erheblich durch das Virus gefährdet sind und deren Gesundheit besonders geschützt werden sollte. Es ist aber auch klar, dass diese rechtliche Möglichkeit nach § 616 BGB auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt ist.

Ich richte daher einen dringenden Appell an die Arbeitgeber: Ich bitte Sie angesichts der akuten Lage gemeinsam mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu pragmatischen, unbürokratischen und einvernehmlichen Lösungen zu kommen, die nicht zu Lohneinbußen führen. Ich bitte Sie, die Möglichkeiten der Lohnfortzahlung im Betreuungsfall großzügig auszugestalten. Zumindest in der ersten Woche sollte aufgrund der akut notwendigen zwingenden Betreuung von Kindern keine Lohnminderung erfolgen. Wo möglich, können auch Homeoffice-Lösungen oder flexible Arbeitszeitregelungen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu bewältigen.

In dieser Krise müssen alle zusammenstehen. Daher bitte ich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, über Zeitausgleiche (z.B. Überstundenabbau) oder kurzfristige Inanspruchnahme von Urlaub, die Betreuung ihrer Kinder im Anschluss an die ersten Tage sicherzustellen!

Das BMAS prüft aktuell intensiv Wege, wie unzumutbare Lohneinbußen im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden werden können. Diese Prüfung schließt den gesamten Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung von Schulen und Kitas ein. Gemeinsam mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, werde ich für den kommenden Mittwoch die Sozialpartner einladen, um zu gemeinsamen Lösungen zu kommen.“

 

Quelle: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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