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Arbeitszeiterfassung – BMAS veröffentlicht FAQ

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung von Arbeitszeiten vom 13. September 2022 (AZ 1 ABR 22/21) hat in den Personalabteilungen für viel Aufregung und noch mehr Fragen gesorgt. Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales reagiert und eine Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Arbeitszeiterfassung veröffentlicht.

Arbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.
Ein morgendlicher Arbeitsaufbau mit einer Zeitung mit der Überschrift „Arbeitszeiterfassung“, einer Tasse Espresso auf einer roten Untertasse, Gläsern und einem Stift auf einem Holzschreibtisch, im Hintergrund eine Computertastatur.
Foto: © stock.adobe.com/Zerbor

Darin ist eine Menge an Hinweisen enthalten, wie die Arbeitszeit vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung erfasst werden muss. Grundsätzlich gibt es zu dieser Pflicht keine Ausnahmen. Leider steht eine angepasste gesetzliche Regelung in den Sternen, so dass die Unternehmen sich wohl auf eine längere Zeit der Unsicherheit einrichten müssen und ggf. – sicherheitsorientiert – mehr erfassen müssen, als vielleicht bei einer entsprechenden verbindlichen Regelung nötig wäre.

Trotzdem ist die Lektüre der FAQ durchaus zu empfehlen: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

Quelle: BMAS

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