Aus- und Weiterbildung ab 1.4.2024
Am 1. April 2024 sind Verbesserungen bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung in Kraft getreten. Dazu gehören eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld.
Aus- und Weiterbildung wird jetzt besser unterstützt
Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen – angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Neben einem geförderten Berufsorientierungspraktikum für Schulabgängerinnen und -abgänger steht künftig auch ein neuer Mobilitätszuschuss für Auszubildende zur Verfügung.
Das neue Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und Fachkräfte zu sichern. Das Qualifizierungsgeld wird angelehnt an das Kurzarbeitergeld als Entgeltersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Nettoentgeltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiterbildung entfällt.
Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Quelle: BMAS