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Aus- und Weiterbildung ab 1.4.2024

Am 1. April 2024 sind Verbesserungen bei der Förderung von Aus- und Weiterbildung in Kraft getreten. Dazu gehören eine Ausbildungsgarantie und ein Qualifizierungsgeld.

Allgemein
Lesezeit 1 Min.
Vier junge Erwachsene versammeln sich in einem hellen, modernen Büro oder Arbeitszimmer um einen Laptop, lächeln und starren konzentriert auf den Bildschirm.
Foto: © stock.adobe/NDABCREATIVITY

Aus- und Weiterbildung wird jetzt besser unterstützt

Die Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungs­angebote für junge Menschen – angefangen bei der beruflichen Orientierung und Beratung bis hin zu Hilfen bei der Aufnahme und für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Neben einem geförderten Berufsorientierungs­praktikum für Schul­abgänger­innen und -abgänger steht künftig auch ein neuer Mobilitäts­zuschuss für Auszu­bildende zur Verfügung.

Das neue Qualifizierungs­geld unterstützt Betriebe, die besonders vom Struktur­wandel betroffen sind. Ziel ist, die Beschäftigten durch bedarfs­gerechte Qualifi­zierung im Betrieb zu halten und Fach­kräfte zu sichern. Das Qualifizierungs­geld wird angelehnt an das Kurzarbeiter­geld als Entgelt­ersatz in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent des Netto­ent­geltes gezahlt, welches auf die Zeit der Weiter­bildung entfällt.

Mehr Informationen dazu gibt es beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 

Quelle: BMAS

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