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Aus Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik wird „Kunststoff- und Kautschuktechnologe“

Der Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik ist der einzige branchentypische Produktionsberuf in der kunststoff- und kautschukverarbeitenden Industrie. Seine sieben Fachrichtungen repräsentieren die Vielfalt der Branche. Die Tätigkeiten der Fachkräfte reichen von der Produktion von klassischen Kunststoffform- und Bauteilen über den Zusammenbau von Kunststofffenstern bis hin zur Herstellung der insbesondere im Flugzeugbau wichtigen Faserverbundwerkstoffe.

Allgemein
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Ein erfahrener Kampfsportlehrer führt eine fokussierte Studentin durch eine Verteidigungstechnik und legt dabei Wert auf persönliches Management.
Foto: © stock.adobe.com/auremar

Dabei wird die Digitalisierung immer sichtbarer: Eine digital vernetzte Produktion und spezielle Herstellungsformen wie der 3D-Druck sind heute schon Alltag in vielen Firmen. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Nachhaltigkeit, die sich in der energieintensiven Branche mit ihren zumeist schwer abbaubaren Produkten besonders eindringlich stellt. Beide Themen, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, sowie der Wunsch nach einer kürzeren Berufsbezeichnung gaben Anlass zur Neuordnung des Berufs.

Diese hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt. Die modernisierte Ausbildungsordnung tritt mit der neuen Berufsbezeichnung „Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin“ zum 1. August 2023 in Kraft.

Das Thema Digitalisierung wird vor allem durch erstmals angebotene Zusatzqualifikationen abgedeckt. Dazu wurden die bereits in den Metallberufen eingesetzten Zusatzqualifikationen „additive Fertigungsverfahren“ und „Prozessintegration“ in die neue Ausbildungsordnung übernommen. Durch die Ergänzung der Berufsbildposition 1 („Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen“) um die Themen „nachwachsende Rohstoffe“ und „Recycling“ wird das Thema Nachhaltigkeit integriert.

Alle Zusatzqualifikationen werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt und in der Abschlussprüfung durch ein fallbezogenes Fachgespräch geprüft. Diese optionalen und gesondert zertifizierten Ausbildungsinhalte sind ein attraktives Angebot für Auszubildende, ihre Qualifikationen um neue, besonders zukunftsträchtige Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus verbessern sie die Startmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte.

In der BIBB-Reihe „Ausbildung Gestalten“ werden zurzeit gemeinsam mit Sachverständigen unter Federführung des BIBB Umsetzungshilfen für Ausbildungsverantwortliche erstellt.

Weitere Informationen:

Quelle: BIBB

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