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Barrierefreie betriebliche Kommunikation im Notfall

In Unternehmen mit vielfältigen und diversen Teams bedarf es einer geordneten betrieblichen Kommunikation besonders im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz. In der neuen Ausgabe der Arbeit & Gesundheit findet sich hierzu ein Beitrag mit Praxisbeispiel.

Allgemein
Lesezeit 1 Min.
Eine Person interagiert mit einer futuristischen Schnittstelle aus Kommunikationssymbolen, die fortschrittliche digitale Konnektivität und Personalmanagement symbolisieren.
Foto: © stock.adobe.com/Teerasan

Bei Alarm mehrere Sinne ansprechen

Eine vielfältige Belegschaft, das sind beispielsweise auch Menschen mit Hör- und Sehproblemen. „Nicht nur Menschen mit einer Schwerbehinderung können Hör- oder Sehprobleme haben. Das Alter, private Gewohnheiten, etwa häufiges Hören lauter Musik, Allergien oder Stress können die Sinneswahrnehmung ebenso verändern“, sagt Tobias Belz, Leiter des Sachgebiets Beschäftigungsfähigkeit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Deshalb sollten Betriebe etwa bei einem Feueralarm mehrere Sinne ansprechen.

Am Schweinfurter Standort des global tätigen Automobil- und Industriezulieferers Schaeffler arbeiten auch gehörlose Beschäftigte. Der Betrieb alarmiert daher in Notsituationen nicht nur akustisch, sondern in Kombination mit visuellen und haptischen Signalen. Flackerndes Licht und Vibration informieren in Sekundenschnelle beispielsweise auch Gehörlose. Denn im Brandfall zählt jede Sekunde.

Barrierefrei kommunizieren für mehr Arbeitssicherheit

Gelingender Arbeitsschutz in einer vielfältigen Belegschaft braucht eine für alle Beschäftigten verständliche Kommunikation. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe beispielsweise mit Checklisten, bei denen auch Einschränkungen bei der Wahrnehmung von Informationen abgefragt werden. Auf dieser Grundlage können etwa Piktogramme oder Beschriftungen für alle verständlich gestaltet werden. Weitere Impulse zur barrierefreien Arbeitsgestaltung liefert die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.

Quelle: DGUV

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