BEA-Verfahren wird verpflichtend
Ab 1. Januar 2023 wird das BEA-Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend. BEA steht für „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ und ist das digitale Verfahren der Bundesagentur für Arbeit für die vom Arbeitgeber auszustellende Arbeitsbescheinigungen.
Ab 1. Januar 2023 wird das BEA-Verfahren für alle Arbeitgeber verpflichtend. BEA steht für „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ und ist das digitale Verfahren der Bundesagentur für Arbeit für die vom Arbeitgeber auszustellende Arbeitsbescheinigungen. Ganz neu ist das Verfahren nicht – es läuft schon seit 2014, allerdings nur auf freiwilliger Basis. Nach der langen Testphase wurde nun die Einführung ab 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeber beschlossen. Die Abgabe der Arbeitsbescheinigungen, die für die Berechnung und Zahlung des Arbeitslosengeldes erforderlich sind, kann dann nur noch auf elektronischem Weg erfolgen.
Üblicherweise geschieht das über das Entgeltabrechnungsprogramm, sofern es für die Datenübermittlung zertifiziert ist. Andernfalls können auch die Arbeitsbescheinigungen – wie alle übrigen Meldungen – über sv.net, die elektronische Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger übermittelt werden.
Arbeitgeber, die das Verfahren bisher schon genutzt haben, mussten von den Arbeitnehmern die Einwilligung zur Übermittlung der Daten einholen. Das entfällt mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Datenübermittlung. Mehr Informationen zum Verfahren finden Sie unter https://faktor-a.arbeitsagentur.de/arbeitswelt-gestalten/bea-service-was-unternehmen-wissen-muessen/?utm_source=Cleverreach&utm_medium=email&utm_campaign=Newsl-Mai-01&utm_content=Mailing_13576763.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Faktor A
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