Beiträge ohne Rentenanspruch
Manche Beiträge wirken sich nicht auf die Rentenhöhe aus
Arbeitgeber müssen bei rentenversicherungsfreien Rentnern ihren Anteil an den Beiträgen gleichwohl entrichten. Dass dieser isolierte Arbeitgeberanteil keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente hat, hat jetzt das Hessische Landessozialgericht bestätigt (Urteil vom 23.4.2024 – L 2 R 36/23).
Das Gericht befand, dass nur dann eine Rentensteigerung erfolgen könne, wenn der Beschäftigte auf die Rentenversicherungsfreiheit wegen Altersrente verzichtet habe. Das war im vorliegenden Fall aber nicht so. Grund für die Verpflichtung der Arbeitgeber auf Zahlung des Beitragsanteils auch bei Rentenversicherungsfreiheit sei für den Gesetzgeber gewesen, die Beschäftigung von Altersrentnern durch erheblich geringere Sozialversicherungsbeiträge für die Unternehmen nicht so attraktiv zu machen, dass dadurch Arbeitsplätze für andere blockiert werden.
Zudem stellte das Gericht fest, dass Gesetzgeber sozialversicherungsrechtliche Systeme nicht so ausgestalten müsse, dass Geldleistungen der Höhe nach in voller Äquivalenz zu den Beiträgen stünden. Daher sei die Regelung verfassungsgemäß.
Quelle: LSG Hessen