Beratung Jahressteuergesetz 2020 im Bundestag und Bundesrat
Die Bundesregierung plant eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Der Bundestag hat am 08.10.2020 in erster Lesung über ihren Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 (BT-Drucks. 19/22850) beraten. Der Gesetzentwurf wird nun im Finanzausschuss weiterberaten.
Die Bundesregierung plant eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht. Der Bundestag hat am 08.10.2020 in erster Lesung über ihren Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 (BT-Drucks. 19/22850) beraten. Der Gesetzentwurf wird nun im Finanzausschuss weiterberaten.
Für den Bereich der Entgeltabrechnung wurde in 1. Lesung beraten:
- Die Bundesregierung strebt mit ihrem Gesetzentwurf unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung an, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.
- Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Zusatzleistungen des Arbeitgebers.
- § Kritisiert wurde eine fehlende Regelung für den steuerlichen Abzug von Kosten für Homeoffice.
Der Bundesrat hat sich am 09.10.2020 ausführlich mit den Regierungsplänen für das Jahressteuergesetz 2020 auseinandergesetzt. In seiner Stellungnahme zeigt er zahlreichen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf auf.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob die Abziehbarkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsplatz im häuslichen Umfeld – auch aufgrund der Corona-Pandemie – grundlegend neu geregelt werden müsse. Nach derzeitigem Recht wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich kaum berücksichtigt.
Der Bundesrat wiederholt seine mehrfach geäußerte Forderung an Bundesregierung und Bundestag, ehrenamtliches Engagement steuerlich besser zu honorieren. Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro. Beide waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden.
Der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll nach Ansicht der Länder erhöht werden, von derzeit 5.000 auf künftig 7.500 Euro.
Zahlreiche Änderungsvorschläge befassen sich mit dem Ziel, Firmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerverwaltungen von zu viel Bürokratieaufwand zu entlasten.
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Der Bundestag hat am 08.10.2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen
Quelle: Bundestag/Bundesrat