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Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024

Die am 16.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 musste aufgrund von Fehlern berichtigt werden. Am 24.05.2024 wurde die berichtigte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 veröffentlicht. Darin sind folgende Korrekturen enthalten:

AllgemeinPfändung
Lesezeit 1 Min.
Ein Holzstempel liegt auf deutschen Dokumenten, darunter der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024, die sich auf Lohnpfändungen und Vollstreckungsbescheide bezieht. Die Papiere enthalten Kontrollkästchen, Text und Grafiken, die sowohl rechtliche als auch finanzielle Informationen enthalten.
Foto: © stock.adobe.com/Joachim Lechner

Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO um 561,43 Euro monatlich (ursprünglich bekannt gemacht: 560,90 Euro). Eine neue Tabelle der Pfändungsfreibeträge für die Auszahlung für Monate bei Unterhaltspflicht ersetzt die ursprünglich bekannt gemachte.

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