Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024
Die am 16.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 musste aufgrund von Fehlern berichtigt werden. Am 24.05.2024 wurde die berichtigte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 veröffentlicht. Darin sind folgende Korrekturen enthalten:
Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO um 561,43 Euro monatlich (ursprünglich bekannt gemacht: 560,90 Euro). Eine neue Tabelle der Pfändungsfreibeträge für die Auszahlung für Monate bei Unterhaltspflicht ersetzt die ursprünglich bekannt gemachte.
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