Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist am 21. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Zustimmung des Bundesrates steht zwar noch aus, größere Änderungen werden aber nicht mehr erwartet.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist am 21. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Zustimmung des Bundesrates steht zwar noch aus, größere Änderungen werden aber nicht mehr erwartet.
Die wesentlichen Inhalte:
- Der Anwendungsbereich der vereinfachten Wahlverfahren wird erweitert und der entsprechende Schwellenwerte gesenkt.
- Die Zahl der notwendigen Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag wird gesenkt.
- Die Anfechtbarkeit von Betriebsratswahlen wegen Fehlern in der Wählerliste wird eingeschränkt.
- Der Kündigungsschutz zur Sicherung der Wahlen zum Betriebsrat und zur Bordvertretung wird erweitert
- Die Altersgrenze bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung wird gestrichen. Es kommt bei ihnen künftig nur noch auf den Status als Auszubildender an.
- Betriebsräte erhalten die Möglichkeit, Sitzungen mittels Video- und Telefonkonferenz durchzuführen.
- Betriebsvereinbarungen können auch unter Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur abgeschlossen werden.
- Es wird ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt.
- Die Rechte des Betriebsrates bei der Einführung von künstlicher Intelligenz (KI) werden erweitert.
Die Gesetzesmaterialien finden Sie unter http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2761/276104.html.
Quelle: Deutscher Bundestag
Teaserbild: © Adobe Stock/MQ-Illustrations