BMF-Schreiben zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll überarbeitet werden
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wurde zum Jahreswechsel der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG erhöht und die anschließende Versteuerung nach § 19a EStG bei Übersteigen des Freibetrages erhöht.
In diesem Zusammenhang hat das BMF ein Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens vorgelegt.
Bisher gilt das BMF-Schreiben vom 16.11.2021.
Ergänzend enthält der BMF-Entwurf im Zusammenhang mit § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG u.a. Ausführungen zu bestimmten Teilnahmeausschlüssen (z.B. mittels eines sog. Vetorechts des Arbeitgebers).
Im Zusammenhang mit § 19a EStG sind Ausführungen u.a. zu den sog. vinkulierten Anteilen (Anteile mit Verfügungsbeschränkungen und zum Rückerwerb sowie zur neuen Möglichkeit der Haftungsübernahme des Arbeitgebers (§ 19a Abs. 4a EStG) enthalten.
Auch im BMF-Entwurf enthalten, ist die durch das Wachstumschancengesetz mit Wirkung ab 01.01.2025 im Lohnsteuerabzugsverfahren gestrichene Berücksichtigung der Fünftelungsregelung.
Die Überarbeitung soll ab 01.01.2024 gelten. Zunächst können aber die Verbände Stellung nehmen.