Brexit
Buchstäblich in letzter Minute wurde nun doch noch eine Vereinbarung zwischen EU und Großbritannien für die Zeit nach dem Ende der Übergangsfrist nach dem Brexit geschlossen.
Buchstäblich in letzter Minute wurde nun doch noch eine Vereinbarung zwischen EU und Großbritannien für die Zeit nach dem Ende der Übergangsfrist nach dem Brexit geschlossen. Dabei wurde auch die Sozialversicherung, speziell die Frage von Entsendungen, geregelt.
Die getroffenen Vereinbarungen für Entsendungen von und nach Großbritannien entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Praxis (Anwendung der EU-Verordnung 883/04). Einige Details zum praktischen Ablauf müssen aber noch geregelt werden.
Die Vereinbarung entspricht den Regelungen, wie sie auch für die EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Schweiz gelten. Wie auch im Verhältnis zu diesen Staaten ist die EU-Verordnung 883/04 nicht für Drittstaatsangehörige, sondern nur für EU-Staatsbürger bzw. Staatsbürger Großbritanniens anzuwenden. Das war für Großbritannien auch schon während der EU-Mitgliedschaft so, weil Großbritannien (wie auch Dänemark) die Ausweitung für Drittstaatsangehörige abgelehnt hatte. Allerdings konnte für diesen Personenkreis bisher aufgrund einer Weitergeltungsregelung auf die „alte“ EU-Verordnung 1408/71 zurückgegriffen werden. Diese Möglichkeit ist jetzt weggefallen. Das grundsätzlich noch bestehende bilaterale Sozialversicherungsabkommen ist nach überwiegender Rechtsauffassung ohne eine formale „Reaktivierung“ nicht mehr anwendbar. In diesem Abkommen ist der Personenkreis nicht auf bestimmte Staatsangehörige begrenzt. So eine Regelung besteht beispielsweise mit der Schweiz.
Durch die bereits im Austrittsabkommen vereinbarten Übergangsregelungen für die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei einer Entsendung mit Wirkung bis längstens 31.12.2022 ändert sich nichts. Ggf. müssen aber veränderte Aufenthaltsbestimmungen beachtet werden.
Aktuelle Informationen zum Brexit finden Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland – DVKA unter:
https://www.dvka.de/de/informationen/brexit/brexit.html
Autor: Jürgen Heidenreich
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