Bundesrat billigt Mindestlohnerhöhungsgesetz
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in zwei Stufen in Kraft.
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 das Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns abschließend beraten und in der vom Bundestag verabschiedeten Form gebilligt. Nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in zwei Stufen in Kraft.
Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro gilt vom 01.10.2022 an. Ebenso gelten die Neuregelungen zu Mini- und Midijobs von diesem Tag an.
Die mit dem Gesetzgebungsverfahren verbundenen Zweifel der Arbeitgeberverbände an der Verfassungsmäßigkeit des tiefen Eingriffs in Tarifautonomie und Vertrauensschutz durch diese gesetzliche Anhebung des Mindestlohns wie an der Aushebelung des letzten Beschlusses der Mindestlohnkommission bleiben bestehen. Arbeitgeberverbände begrüßen die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.
Quelle: Bundesrat
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