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Bundesrat schlägt Änderungen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz vor

Der Bundesrat hat sich in der Sitzung vom 29.09.2023 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz) und den darin enthaltenen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung befasst.

Lohnsteuerrecht
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Ein Geschäftsmann, der seine Finanzen berechnet und dabei den Schwerpunkt auf steigende Investitionsrenditen legt, dargestellt durch das Stapeln von Münzen und Prozentzeichen.
Foto: © stock.adobe/Sutthiphong

In der Stellungnahme der Länderkammer werden bzgl. der Mitarbeiterkapitalbeteiligung einige Änderungen vorgeschlagen. Der Bundesrat will die Erhöhung des Freibetrags auf 5.000 Euro für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung nur für Unternehmen aus dem Bereich der Start-ups ermöglichen. Dies weicht vom Beschluss der Bundesregierung ab und sieht somit für die übrigen Unternehmen lediglich einen Freibetrag von 2.000 Euro vor. Im Gegenzug schlägt der Bundesrat eine Streichung der mittelbaren Haltefrist vor, wie sie der Gesetzentwurf der Bundesregierung aktuell noch vorsieht.

Die Bundesregierung hat in Ihrer Gegenäußerung die Vorschläge des Bundesrates abgelehnt. Sie verwies insbesondere auf die Zielsetzung, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung über die Start-Up-Branche hinaus zu verbreiten. Diese Zielsetzung werde durch die Vorschläge des Bundesrates konterkariert.

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