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Bundesrat stimmt für Notifikation mit dem Vereinigten Königreich

Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 25.03.2021 das Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30.12.2020 zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich verabschiedet.

Sozialversicherung
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Die Union-Jack-Flagge weht vor dem Hintergrund eines klaren blauen Himmels und architektonischer Besonderheiten und symbolisiert den britischen Stolz und das britische Erbe.

Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 25.03.2021 das Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30.12.2020 zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich verabschiedet. 

Damit wird bestätigt und sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die vorübergehend nach Großbritannien entsandt werden, weiterhin dem Sozialstatus des entsendenden Staates unterliegen, sofern die voraussichtliche Dauer der Tätigkeit 24 Monate nicht überschreitet. Diese Regelungen entsprechen den Vorschriften des Art. 12 der Verordnung Nr. 882/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und gewährleisten die Fortführung der bis zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bereits geltenden Entsenderegelungen.

 

Foto: © Adobe Stock/Iakov Kalinin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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