Bundesrat stimmt für Notifikation mit dem Vereinigten Königreich
Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 25.03.2021 das Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30.12.2020 zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich verabschiedet.
Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 25.03.2021 das Gesetz zu der Notifikation betreffend die Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß dem Protokoll über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum Handels- und Kooperationsabkommen vom 30.12.2020 zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich verabschiedet.
Damit wird bestätigt und sichergestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, die vorübergehend nach Großbritannien entsandt werden, weiterhin dem Sozialstatus des entsendenden Staates unterliegen, sofern die voraussichtliche Dauer der Tätigkeit 24 Monate nicht überschreitet. Diese Regelungen entsprechen den Vorschriften des Art. 12 der Verordnung Nr. 882/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und gewährleisten die Fortführung der bis zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bereits geltenden Entsenderegelungen.
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