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Bundesregierung plant Änderungen bei Mini- und Midijobs

Auslöser ist die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Die soll voraussichtlich ab 1. Oktober 2022 wirksam werden. In dem Zusammenhang kommt auch das Thema Minijob auf die Tagesordnung.

Sozialversicherung
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Minijob/Midijob

Auslöser ist die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Die soll voraussichtlich ab 1. Oktober 2022 wirksam werden. In dem Zusammenhang kommt auch das Thema Minijob auf die Tagesordnung. Durch die Erhöhung des Mindestlohnes würden nämlich – bei unveränderter Stundenzahl – viele Minijobber versicherungspflichtig werden. Oder sie müssten die wöchentliche Arbeitszeit verringern – damit hätten sie aber trotz der Erhöhung nicht mehr auf dem Konto. 

Deshalb soll die Entgeltgrenze für die Minijob auf 520 Euro angehoben werden. Berechnungsgrundlage dafür ist eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden. Vermutlich wird dieser Grenzwert dann bei einer künftigen Erhöhung des Mindestlohns entsprechend angepasst. Gleichzeit soll der Übergangsbereich (früher Gleitzone) von bisher bis zu 1.300 Euro monatlich auf dann 1.600 Euro monatlich erweitert werden.  Möglicherweise wird auch die Berechnungsweise in diesem Bereich verändert. 

Wenn Sie schon einmal einen Blick in die Zukunft richten und die möglichen Kosten für Arbeitnehmer und Unternehmen nach den geplanten Grenzwerten ermitteln möchten, können Sie das über einen Simulationsrechner tun. Sie finden diesen unter https://www.krankenkassen-direkt.de/kassen/beitraege/midijobrechner/index.pl?cb=7824369665. Die Berechnungen sind aber natürlich noch ohne Gewähr. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt bisher noch nicht vor.

 

Quelle: BMAS, krankenkassen-direkt.de

 

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/Fokussiert

 

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