Bundestag beschließt 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten wegen der hohen Verbraucher- und Energiepreise einmalig 300 Euro Energiepreispauschale im Dezember 2022. Der Bundestag beschloss am 20.10.2022 ein entsprechendes Gesetz, dass die Einmalzahlung bis 15.12. vorsieht.

Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen. Arbeitnehmer hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen. Rund 20 Millionen Rentner werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden – die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht ist allerdings in der Sozialversicherung frei.