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Bundestag beschließt 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner

Rent­ne­rin­nen und Rent­ner er­hal­ten wegen der hohen Verbraucher- und Energiepreise ein­ma­lig 300 Euro Energiepreispauschale im Dezember 2022. Der Bun­des­tag be­schloss am 20.10.2022 ein ent­spre­chen­des Ge­setz, dass die Ein­mal­zah­lung bis 15.12. vor­sieht.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Hand hält einen 100-Euro-Schein mit Rentenausweis im Hintergrund.
Foto: © stock.adobe.com/Lilli

Auf die En­er­gie­preis­pau­scha­le für Ren­ten- und Ver­sor­gungs­be­zie­hen­de hatte sich die Am­pel­ko­ali­ti­on An­fang Sep­tem­ber mit ihrem drit­ten Ent­las­tungs­pa­ket ver­stän­digt. Bei den vor­he­ri­gen Ent­las­tungs­pa­ke­ten waren keine Ent­las­tun­gen ei­gens für Rent­ne­rin­nen und Rent­ner vor­ge­se­hen ge­we­sen. Arbeitnehmer hat­ten schon im Sep­tem­ber eine En­er­gie­preis­pau­scha­le von 300 Euro aus­be­zahlt be­kom­men. Rund 20 Mil­lio­nen Rent­ner wer­den nun von der Fi­nanz­sprit­ze pro­fi­tie­ren. Sie müs­sen dafür nicht selbst aktiv wer­den – die Ein­mal­zah­lung er­folgt au­to­ma­tisch durch die Ren­ten­zahl­stel­len.

Die En­er­gie­preis­pau­scha­le er­hält, wer zum Stich­tag 01.12.2022 An­spruch auf eine Al­ters-, Er­werbs­min­de­rungs- oder Hin­ter­blie­be­nen­ren­te der ge­setz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung hat. Eben­so pro­fi­tie­ren davon Men­schen, die Ver­sor­gungs­be­zü­ge nach dem Be­am­ten- oder dem Sol­da­ten­ver­sor­gungs­ge­setz be­kom­men. Vor­aus­set­zung ist ein Wohn­sitz in Deutsch­land. Die En­er­gie­preis­pau­scha­le unterliegt der Steu­er­pflicht ist allerdings in der Sozialversicherung frei.

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