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Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zu Equal Pay zurück – aber…

Die Verfassungsbeschwerde einer Journalistin wegen einer Lohndiskriminierung ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Das Gericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 01.06.2022, Aktenzeichen 1 BvR 75/20). Aber nicht, weil es die ungleiche Bezahlung grundsätzlich für zulässig hält, sondern ausschließlich aus formalen Gründen.

AllgemeinArbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.
Eine Hand, die mit blauer Kreide „gleicher Lohn“ schreibt, neben einem kombinierten männlichen und weiblichen Geschlechtssymbol, das mit rosa und blauer Kreide gezeichnet ist, und das damit die Forderung nach Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern symbolisiert.
Foto:©AdobeStock/Сергей Храмов

Die Beschwerdeführerin hatte nach Auffassung des Gerichts zuvor nicht alle Möglichkeiten zur Erlangung eines Rechtsschutzes vor den Arbeitsgerichten ausgeschöpft. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte der Klägerin zuvor einen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung von Kollegen in der gleichen Position nach dem Entgelttransparenzgesetz stattgegeben. Danach hätte die Klägerin zunächst einen Anspruch auf Nachzahlung des Entgelts geltend machen und ggf. vor den Arbeitsgerichten erstreiten müssen. Das war aber in der Form nicht geschehen. Das BVerfG sah den Anspruch auf die Zahlung nicht als erkennbar unbegründet an – wie im Übrigen auch das BAG. Das Urteil relativiert also nicht den gesetzlichen Anspruch auf Equal Pay, sondern richtete sich nur gegen den von der Journalisten beschrittenen Weg.

Quelle: BVerfG

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