Corona-Bonus
Frage: Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in diesem Jahr bis zu 1.500 € steuer- und sv-frei zahlen. Können auch geringfügig entlohnte Beschäftigte diese Zahlung erhalten?
Frage:
Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in diesem Jahr bis zu 1.500 € steuer- und sv-frei zahlen. Können auch geringfügig entlohnte Beschäftigte diese Zahlung erhalten?
Antwort:
Gemäß BMF-Schreiben vom 09.04.2020 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03.-31.12.2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 € steuerfrei zahlen unter der Voraussetzung, dass diese Zuschüsse oder Sachbezüge zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Diese steuer- und auch sv-freie Sonderzahlung kann auch einem geringfügig entlohnten Mitarbeiter gezahlt werden. Bei einem geringfügig entlohnten Arbeitnehmer mit z.B. 450 € monatlichem Arbeitsentgelt würde der Arbeitgeber auch in dem Monat, in dem der Arbeitnehmer diese „Corona-Sonderzahlung“ bekommt, weiterhin die Beiträge nur auf Basis von 450 € zahlen, da diese Sonderzahlung sv-frei ist. Diese freiwillige Zahlung in Höhe von maximal 1.500 € kann in einem Monat oder auch in mehreren Monaten in Teilbeträgen gewährt werden.
Eine Umwandlung des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes in eine „Corona-Sonderzahlung“ ist allerdings nicht zulässig, da die steuer- und sv-freie Sonderzahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden muss.
Quelle: alga-Competence-Center