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Corona: Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz

Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf die Anwendung und Auslegung der Artikel 15 und 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verringern, haben die zuständigen Behörden am 11. Juni 2020 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu ein BMF-Schreiben publiziert.

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Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf die Anwendung und Auslegung der Artikel 15 und 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verringern, haben die zuständigen Behörden am 11. Juni 2020 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu ein BMF-Schreiben publiziert.

Zum BMF-Schreiben:  https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/8b83336c-8ef7-4918-8fc1-fb00cd168456

Quelle: Bundesfinanzministerium

 

 

 

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