Corona: Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz
Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf die Anwendung und Auslegung der Artikel 15 und 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verringern, haben die zuständigen Behörden am 11. Juni 2020 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu ein BMF-Schreiben publiziert.
Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auf die Anwendung und Auslegung der Artikel 15 und 15a des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu verringern, haben die zuständigen Behörden am 11. Juni 2020 eine Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu ein BMF-Schreiben publiziert.
Zum BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/8b83336c-8ef7-4918-8fc1-fb00cd168456
Quelle: Bundesfinanzministerium