Corona-Sonderregelung für kurzfristige Beschäftigungen
Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung in einem Beschluss die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Blick auf die Corona-Pandemie erneut vorübergehend ausgeweitet: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt danach vor, wenn sie innerhalb eines Jahres auf längstens vier Monate oder 102 Arbeitstage befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Wie bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung in einem Beschluss die Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben mit Blick auf die Corona-Pandemie erneut vorübergehend ausgeweitet: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt danach vor, wenn sie innerhalb eines Jahres auf längstens vier Monate oder 102 Arbeitstage befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die übliche Grenze beträgt drei Monate oder 70 Arbeitstage. Die verlängerten Zeitgrenzen sollen für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis 31.10.2021 gelten. Im vergangenen Jahr wurden die Grenzwerte im Zeitraum März bis Oktober auf fünf Monate beziehungsweise 115 Arbeitstage angehoben.
Die Ausweitung der Zeitgrenzen erfolgt auf Initiative der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner. Der Vorschlag beschränkt sich nach aktuellem Stand der Informationen auf landwirtschaftliche Betriebe. Nach dem Beschluss der Bundesregierung muss das Vorhaben in einem Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht und dort beschlossen werden.
Analog dazu gilt die Zeitgrenze von vier Monate auch für ein vorübergehendes unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Minijobs).
Die im vergangenen Jahr von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung herausgegebenen Erläuterungen (Rundschreiben vom 30.03.2020 zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen; vorübergehende Erhöhung der Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen vom 01.03.2020 bis 31.10.2020) gelten sinngemäß (unter Berücksichtigung der aktuellen Werte) auch in diesem Jahr.
Quelle: Bundesregierung
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