Corona: Telefonische Krankschreibung ist wieder zugelassen
Während der Hochphase der Coronapandemie war die telefonische Krankschreibung, also ohne direkte ärztliche Begutachtung schon einmal zulässig. Das ist jetzt wieder möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die telefonische Krankschreibung wieder aktiviert, zunächst aber befristet bis 30. November 2022.
Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Hierzu erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Die Corona-Infektionszahlen sind nach einem Abflachen im Frühjahr 2022 wieder angestiegen. Gleichzeitig steht uns in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison bevor. Mit dem Wiedereinsetzen der telefonischen Krankschreibung folgt der G-BA dem Leitsatz: Vorsicht statt unnötiger Risiken. Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden. Mit dem Reaktivieren der telefonischen Krankschreibung haben wir in den nächsten Monaten eine einfache, erprobte und vor allem bundesweit einheitliche Lösung. Die Regelung schützt vor allem die besonders gefährdeten Risikogruppen wie Ältere oder chronisch Kranke, die dringend regelmäßig zum Arzt müssen, vor vermeidbaren und für sie besonders bedrohlichen Infektionen. Die Corona-Sonderregelung wird derzeit auch deshalb nochmals gebraucht, weil Videosprechstunden, die ja ebenfalls einen persönlichen Kontakt vermeiden, noch nicht überall angeboten werden.“
Die Regelung ist am 4. August 2022 wirksam geworden. Die aktuelle Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie können Sie hier nachlesen: https://www.g-ba.de/beschluesse/5573/
Quelle: G-BA