Darlehen – Geldwerter Vorteil
Frage: Wir haben einem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt für das vertraglich eine jährliche Verzinsung in Höhe von drei Prozent vereinbart wurde. Die Zinsen sind insgesamt nach Ablauf von drei Jahren mit der Rückzahlung des Darlehens fällig. Müssen wir den geldwerten Zinsvorteil anteilig jährlich versteuern oder insgesamt nach drei Jahren? Kann die 44-Euro-Freigrenze genutzt werden?
Zielsetzung der ARGEN sind Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch einschlägige Informationen über neue Rechtsnormen und jüngste Rechtsprechung und ihre praktische Umsetzung. Neben Fachinformationen aus erster Hand und einem intensiven Erfahrungsaustausch unter Kollegen/innen werden gemeinsam mit den Teilnehmern Vorgaben und Stellungnahmen gegenüber dem Gesetz und Verordnungsgeber für eine praxisorientierte Gestaltung gesetzlicher Neuregelungen erarbeitet. Die ARGEN treffen sich in der Regel zweimal jährlich für jeweils zwei Tage.
Frage
Wir haben einem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt für das vertraglich eine jährliche Verzinsung in Höhe von drei Prozent vereinbart wurde. Die Zinsen sind insgesamt nach Ablauf von drei Jahren mit der Rückzahlung des Darlehens fällig. Müssen wir den geldwerten Zinsvorteil anteilig jährlich versteuern oder insgesamt nach drei Jahren? Kann die 44-Euro-Freigrenze genutzt werden?
Antwort
Da arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass die Zinsen erst nach drei Jahren fällig werden, gilt das auch für das Steuerrecht. Bei einer Zinsvergünstigung fließt der geldwerte Vorteil zur arbeitsrechtlich vereinbarten Fälligkeit zu. Sofern der geldwerte Vorteil insgesamt die 44-Euro-Freigrenze nicht übersteigt, kann die Freigrenze angewendet werden — unter der Voraussetzung, dass die 44 Euro in dem Monat des Zuflusses noch nicht verbraucht sind.
Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Sabine Törppe-Scholand
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