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DBA mit Finnland

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 01.07.2020 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18.11.2019 zur Änderung des Abkommens vom 19.02.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BT-Drcks. 19/19385) zugestimmt.

Arbeitsrecht
Lesezeit 1 Min.
Eine hölzerne Lohnsteuermarke mit der Aufschrift „Lohnsteuer“ auf einem Dokument, daneben Euro-Banknoten und -Münzen, weist auf finanzielle Unterlagen im Zusammenhang mit der Einkommensteuer von Arbeitnehmern in einem deutschsprachigen Land hin.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 01.07.2020 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 18.11.2019 zur Änderung des Abkommens vom 19.02.2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (BT-Drcks. 19/19385) zugestimmt.

 

Unter anderem soll mit der Änderung eine Missbrauchsvermeidungsklausel in den Vertrag aufgenommen werden.

 

Quelle: hib Nr. 695

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