Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird angenommen
Mit Stand 23. August 2022 sind insgesamt über 22,2 Millionen eAU von ärztlichen Praxen an Krankenkassen übermittelt worden, zuletzt rund 1,3 Millionen pro Woche. Zum Vergleich: Zwei Monate zuvor waren es mit 678.000 eAU pro Woche lediglich halb so viele. Jährlich stellen Ärztinnen und Ärzte insgesamt schätzungsweise rund 77 Millionen Krankmeldungen aus.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband: „Es freut mich, dass offenbar mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte die Vorteile der Digitalisierung sehen und nutzen. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein echter Mehrwert für die Versicherten und ein wichtiger Baustein eines zukunftsfähigen Gesundheitswesens. Schön, dass es hiermit vorangeht.“
Immer mehr Arbeitgeber nutzen die eAU
Auch beim zweiten Teil des eAU-Verfahrens geht es weiter voran: dem Austausch elektronischer Krankmeldungen zwischen Krankenkassen und Arbeitgebetn. Seit Beginn der Pilotphase am 1.1.2022 haben Arbeitgeber knapp 1,5 Millionen Krankmeldungen auf elektronischem Wege angefordert. Im ersten Monat der Pilotphase waren es knapp 79.000, im Juli bereits 324.000 eAU.
Chance für Unternehmen Prozesse zu testen
Die Pilotphase läuft bis zum 31. Dezember 2022. Für Arbeitgeber ist die Teilnahme freiwillig. Sie haben damit die Chance, ihre internen Abläufe auf eAU-Tauglichkeit zu testen. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Unternehmen und Kassen etabliert sind: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie in allen Arbeitgeberverfahren der Kommunikationsserver genutzt. Während der Pilotphase müssen Beschäftigte weiterhin wie gewohnt ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit per Bescheinigung nachweisen. Dies ändert sich erst ab dem 1.1.2023 – dann ist das neue Verfahren mit allen Änderungen verpflichtend.
eAU: Entlastung aller Beteiligten
Mit der Digitalisierung der Krankmeldung werden die Aufgaben im Prozess neu verteilt und der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten verringert. Patientinnen und Patienten bekommen ab 1.1.2023 in der Praxis nur noch einen Ausdruck ihrer Krankmeldung für die eigenen Unterlagen. Sie haben dann lediglich die Pflicht, sich wie gewohnt zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber abzumelden und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Die ärztlichen Praxen übermitteln die eAU-Daten an die Krankenkasse. Die Arbeitgeber wiederum rufen die eAU-Daten aktiv bei den Krankenkassen ab, wenn Mitarbeiter sich krankgemeldet haben.
Quelle: GKV-Spitzenverband