Dienstwagen während Mutterschutz und Elternzeit
Fragen aus den ARGEn Entgeltabrechnung Einige unserer Mitarbeiter haben entgegen unserer Vorgaben ihren Dienstwagen während der Elternzeit (Väter) und während längerer Erkrankung nicht abgegeben.
Frage
Einige unserer Mitarbeiter haben entgegen unserer Vorgaben ihren Dienstwagen während der Elternzeit (Väter) und während längerer Erkrankung nicht abgegeben. Genaugenommen müssten doch auch Mütter im Mutterschutz den Wagen abgeben, da es auch hier keinen Betrag mehr zu versteuern gibt, oder? Bisher haben wir während der Mutterschutzfrist den Dienstwagen gewährt.
Wir versteuern angefangene Monate grundsätzlich voll und handeln uns damit immer wieder Diskussionen mit den Dienstwageninhabern ein. Wie sieht dies in einem Teilmonat aus? Ab wann muss ein kompletter Monat versteuert und verbeitragt werden?
Antwort
Man kann nicht sagen, dass im Mutterschutz kein Betrag mehr zu versteuern ist. Sobald ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch nur einen Tag im Monat nutzt oder nutzen kann, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Geschieht dies während Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit, ist die Anwendung des § 23 c SGB V zu prüfen.
Ob der Mitarbeiter in diesen Zeiten den Firmenwagen nutzen darf oder nicht, also abgeben muss oder nicht, ist arbeitsrechtlich zu regeln, dann aber auch zu überwachen.
Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Markus Stier