Doppelbesteuerung: Verständigungsvereinbarung mit Luxemburg
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues BMF-Schreibung veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues BMF-Schreibung veröffentlicht. Es handelt sich um eine Verständigungsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern.
Ziel des Schreibens ist die Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer/innen im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie.
Quelle: LOHN+GEHALT