Dran denken: Dauerbeitragsnachweis ändern!
Im Januar ändert sich vieles – auch die Beitrags- und Umlagesätze und die Grenzwerte, wie die Beitragsbemessungsgrenze.
Unternehmen mit geringer Fluktuation und gleichbleibenden Löhnen nutzen gern den Dauerbeitragsnachweis für die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge. Der bleibt – entsprechend gekennzeichnet – so lange gültig, bis er durch einen neuen Nachweis ersetzt wird.
Man muss nur dran denken! Für den Monat Januar 2023 ist auf jeden Fall eine Änderung erforderlich. Schon durch die Änderung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ist eine Anpassung vorzunehmen. Selbst wenn die Krankenkasse weder beim Zusatzbeitrag noch bei den Umlagesätze U1/U2 eine Änderung vorgenommen hat.
Quelle: LOHN+GEHALT Redaktion