Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung 2024
Der Entwurf der entsprechenden Verordnung liegt inzwischen vor. Danach soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung für 2024 nur geringfügig auf 1,7 Prozent steigen. Bisher waren es 1,6 Prozent. Ob diese Erhöhung die tatsächliche Situation der gesetzlichen Krankenversicherung widerspiegelt, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Für die Arbeitgeber ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag nur in einigen Fällen relevant. Zum einen bei so genannten Geringverdienern, das sind Auszubildende mit einem regelmäßigen monatlichen Entgelt von nicht mehr als 325 Euro. In der Praxis hat das nur noch in wenigen Fällen bei Praktikanten Auswirkungen, da die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen über diesem Wert liegen und ansonsten in der Regel der gesetzliche Mindestlohn maßgebend ist.
Wichtiger ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag für privat Krankenversicherte. Denn der Beitragszuschuss des Arbeitgebers beruht auf der Hälfte des gesetzlichen Beitragssatzes (14,6 Prozent) und der Hälfte eben des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Ausgehend von der voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenze 2024 erhöht sich der maximale Beitragszuschuss damit auf 421,76 Euro. Bei Beschäftigten ohne Krankengeldanspruch (z.B. Altersrentner) verringert sich der Zuschuss auf 406,24 Euro. Gezahlt wird in jedem Fall maximal die Hälfte des tatsächlichen Beitrags.
Quelle: BMAS/L+G Redaktion