Einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung soll ab 1. Januar 2022 kommen
Für die Bewerbung um öffentliche Aufträge müssen Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen) vorlegen. Darin wird die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten bescheinigt.
Für die Bewerbung um öffentliche Aufträge müssen Unternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Krankenkassen) vorlegen. Darin wird die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten bescheinigt.
Dies ist immer ein erheblicher Aufwand, zumal jede Kasse ihre eigenen Vordrucke und Antragswege nutzt. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich jetzt darauf verständigt, ab 2022 ein einheitliches Verfahren zu etablieren. So werden die Inhalte der Bescheinigung vereinheitlicht und ein elektronisches Antrags- und Rückmeldeverfahren etabliert. Letzteres wird aber voraussichtlich erst später – spätestens 2023 – zur Verfügung stehen, weil hierfür noch einige rechtliche Klarstellungen des Gesetzgebers erforderlich sind. Dann dürfte das elektronische für alle Beteiligten verpflichtend sein.
Quelle: GKV Spitzenverband
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