Einkommensgrenze für Midijobs steigt auf 2.000 Euro
Nach der Reform ist vor der Reform. Zum 1. Oktober 2022 steigt der Entgeltrahmen für den so genannten Übergangsbereich (früher Gleitzone) oder Midijob von bisher 450 Euro bis 1.300 Euro auf dann 520 Euro bis 1.600 Euro. Die Erhöhung der Untergrenze ist der Reform bei den Minijobs geschuldet.
Was bisher oft untergegangen ist: Auch die Beitragsverteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Midijobs wurde zu Lasten der Arbeitgeber verändert. So zahlt der Beschäftigte bei einem monatlichen Einkommen von 521 Euro (versicherungspflichtig!) keinen eigenen Beitragsanteil. Der Gesamtbeitrag wird vom Arbeitgeber übernommen. Erst mit steigendem Entgelt erhöht sich der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen sukzessive.
Durch das Entlastungspaket der Bundesregierung soll nun die Obergrenze für die Midijobs auf 2.000 Euro monatlich erhöht werden. Damit wird ein deutlich größerer Teil der Beschäftigten in den Genuss der verringerten Beiträge kommen. Die Arbeitgeber werden dadurch aber noch stärker belastet.
Viel Geld entgeht auch den Sozialversicherungsträgern, denn die Beiträge im Übergangsbereich sind ja insgesamt – unabhängig von der Beitragsverteilung – niedriger als bei einer Berechnung aus dem tatsächlich erzielten Entgelt. Und: Gleichwohl gelten die Beiträge als in voller Höhe entrichtet, so dass es nicht zu verminderten Leistungen etwa bei der Rentenberechnung, beim Arbeitslosengeld oder Krankengeld kommt.
Quelle: eigene Recherche