Einmalzuzahlung Firmenwagen
Frage: Was könnte passieren, wenn wir eine zeitraumbezogene Einmalzuzahlung zu einem Firmenwagen nicht auf die vereinbarte Zeit verteilen, sondern den monatlichen geldwerten Vorteil so lange reduzieren, bis die Einmalzahlung aufgebraucht ist (Anwendung der „alten“ Regelung)?
Frage: Was könnte passieren, wenn wir eine zeitraumbezogene Einmalzuzahlung zu einem Firmenwagen nicht auf die vereinbarte Zeit verteilen, sondern den monatlichen geldwerten Vorteil so lange reduzieren, bis die Einmalzahlung aufgebraucht ist (Anwendung der „alten“ Regelung)?
Antwort: Ein Problem könnte z. B. entstehen, wenn der Arbeitnehmer während des vereinbarten Zeitraums der Zuzahlung ausscheidet. In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer in den ersten Monaten zu wenig versteuert (und verbeitragt), da der geldwerte Vorteil für den Firmenwagen auf null gesetzt wurde. Das könnte der Betriebsprüfer monieren und im Rahmen der Lohnsteuerprüfung Steuern nachfordern. In der Sozialversicherung würden ggf. nachträglich Beiträge erhoben.
alga-Competence-Center, beantwortet durch Janette Rosenberg