Free

Elektrofahrzeuge im Steuerrecht

Am 5. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen veröffentlicht. Der etwas sperrige Titel: „Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen“.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
E-Auto wird geladen

Am 5. November 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Anwendungsschreiben zur Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen veröffentlicht. Der etwas sperrige Titel: „Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten; Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen“.

Darin sind wichtige Regelung für die Bewertung des geldwerten Vorteils bei zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen beschrieben. Insbesondere sind die verschiedenen Fahrzeugtypen und die dafür jeweils geltenden steuerlichen Regelung definiert. Außerdem wird der pauschale Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgabe erläutert.

 

Das Schreiben können Sie >> hier herunterladen: 

Quelle: BMF

 

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/Herr Loeffler

 

 

Diesen Beitrag teilen: