Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird verschoben
Es gibt sie ja schon – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nur leider funktioniert noch nicht alles so wie gedacht. So sind noch immer nicht alle Arztpraxen in der Lage die erforderlichen Daten auf elektronischem Weg an die Krankenkassen zu senden.
Es gibt sie ja schon – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nur leider funktioniert noch nicht alles so wie gedacht. So sind noch immer nicht alle Arztpraxen in der Lage die erforderlichen Daten auf elektronischem Weg an die Krankenkassen zu senden.
Eigentlich war die Einbeziehung der Arbeitgeber durch den obligatorischen Abruf der Daten bei der Krankenkasse für den 1. Juli 2022 vorgesehen. Jetzt hat das Bundesgesundheitsministerium die Notbremse gezogen und den Start der neuen Anwendung auf den 1. Januar 2023 verschoben. Bis dahin sollen dann alle Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Das Pilotverfahren läuft bis dahin weiter. Neben der elektronischen Meldung an die Krankenkasse muss die Arztpraxis daher auch weiterhin den „gelben Schein“ auf Papier aushändigen und der Beschäftigte diesen an seinen Arbeitgeber schicken.
Quelle: BMG, Bundestag
Teaserfoto: © Adobe Stock/studio v-zwoelf