Entwurf der Sozialversicherungsentgeltverordnung ist veröffentlicht
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung veröffentlicht. Damit werden die Sachbezugswerte für das Jahr 2021 auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2019 bis zum Juni 2020 festgelegt.
Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum um 2,1 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2021 im Rahmen der jährlichen Anpassung von 258 Euro auf 263 Euro angehoben (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SvEV).
Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus folgenden Teilwerten (§ 2 Absatz 2 Satz 2 SvEV):
- Frühstück von 55 Euro (aktuell: 54 Euro),
- Mittagessen von 104 Euro (aktuell: 102 Euro) und
- Abendessen von 104 Euro (aktuell: 102 €).
Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Miete hat sich im Bezugszeitraum um 1 % erhöht. Dementsprechend wird insbesondere der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft von monatlich 235 Euro auf 237 Euro angehoben (§ 2 Absatz 3 Satz 1 SvEV). Auch die in § 2 Absatz 4 SvEV genannten Werte für den Quadratmeter werden entsprechend erhöht.
Der Verordnungsentwurf beinhaltet zudem eine redaktionelle Anpassung der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung (UVOGrV).
Quelle: Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Unfallversicherungsobergrenzenverordnung vom 14.07.2020
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