Entwurf Programmablaufplan veröffentlicht
Bereits im Vorgriff auf die anstehenden Steuerentlastungen im Rahmen des „Steuerentlastungsgesetzes 2022“ veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die überarbeiteten Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022
Bereits im Vorgriff auf die anstehenden Steuerentlastungen im Rahmen des „Steuerentlastungsgesetzes 2022“ veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die überarbeiteten Entwürfe der Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022. Für Arbeitgeber sind die Programmablaufpläne relevant, weil mit dem Steuerentlastungsgesetz eine rückwirkende Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags vorgesehen ist.
Insgesamt veröffentlichte das BMF sowohl einen Entwurf des Programmablaufplans für die maschinelle als auch für die manuelle Berechnung der Lohnsteuer bekannt. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 01.06.2022 anzuwenden. Die Entwürfe sind rechtlich nicht bindend, geben aber einen Überblick über notwendige Änderungen.
Da allerdings laut dem Koalitionsbeschluss vom 23.03.2022 noch die Auszahlung einer sogenannten „Energiepreispauschale“ über die Arbeitgeber erfolgen soll, ist eine erneute Anpassung der Programmablaufpläne zu erwarten.
Quelle: BMF
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