Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden weiter verlängert
Die Bundesregierung hat eine Rechtsverordnung auf den Weg gebracht, mit der die erleichterten Bedingungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld über den 31.12.2022 hinaus verlängert werden sollen.
Das betrifft
- die Absenkung der Mindestanzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten und
- der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
Außerdem wird die Berechtigung für Zeitarbeiter zum Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert.
Die Regelungen sollen um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden. Damit schöpft die Bundesregierung die ihr neu erteilte Verordnungsermächtigung aus. Die Verordnung soll nahtlos ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Quelle: BMAS