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Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden weiter verlängert

Die Bundesregierung hat eine Rechtsverordnung auf den Weg gebracht, mit der die erleichterten Bedingungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld über den 31.12.2022 hinaus verlängert werden sollen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Nahaufnahme eines Dokuments, auf dem der Begriff „Kurzarbeitergeld“ hervorgehoben ist. Daneben steht ein gelber Textmarker.
Foto: © stock.adobe.com/Stockfotos-MG

Das betrifft

  • die Absenkung der Mindestanzahl der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten und
  • der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden

Außerdem wird die Berechtigung für Zeitarbeiter zum Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert.

Die Regelungen sollen um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert werden. Damit schöpft die Bundesregierung die ihr neu erteilte Verordnungsermächtigung aus. Die Verordnung soll nahtlos ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Quelle: BMAS

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