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OFFENER BRIEF : Fachkräfteeinwanderungsgesetz – der große Wurf?

Liebe Leserin, lieber Leser, man mag es kaum noch hören oder lesen: Fachkräftemangel, Fachkräftemangel, Fachkräftemangel. Abhilfe sollen ausländische Fachkräfte schaffen, die ja in großer Zahl in ihrer Heimat mit den Füßen scharren, um nach Deutschland zu kommen. Wer es glaubt! Im Gegenteil, es wird immer schwieriger, ausländische Fachkräfte für eine Tätigkeit in Deutschland zu begeistern. An einem Grund können wir wenig ändern: Wir haben eine schwierige Sprache, die man nicht so leicht und schnell lernen kann. Da haben es englischsprachige Nationen leichter, Ausländer anzuwerben.

Allgemein
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Foto: stock.adobe.com/hkama

Die Sprachbarriere: Ein unüberwindbares Hindernis?

An einem Grund können wir wenig ändern: Wir haben eine schwierige Sprache, die man nicht so leicht und schnell lernen kann. Da haben es englischsprachige Nationen leichter, Ausländer anzuwerben.

Rechtsextremismus als Hürde für ausländische Fachkräfte

Mehr und mehr wirkt sich zudem die Erstarkung des Rechtsextremismus in Deutschland aus – das wird durchaus auch in den anderen Ländern registriert. Speziell im Osten gibt es Regionen, in denen Unternehmen keine ausländischen Bewerbungen mehr bekommen.

Fehlende Willkommenskultur: Ein strukturelles Problem

Insgesamt ist die Willkommenskultur in Deutschland – freundlich gesagt – nicht sehr ausgeprägt. Das beginnt mit Ausländerämtern, in denen nur Deutsch gesprochen wird (ist ja schließlich Amtssprache). Umfasst aber auch andere Regelungen, wie den Zwang, einen deutschen Führerschein machen zu müssen, auch wenn man schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten Auto fährt – aber wenn man nicht aus der EU kommt …

Behördliche Hürden: Der lange Weg zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Oder die immer noch sehr komplizierte und schleppende Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat da zwar an der einen oder anderen Stelle etwas Erleichterung gebracht, aber der große Wurf ist es wirklich nicht.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Ein Schritt nach vorne, aber kein Durchbruch

Die „Chancenkarte“? Ein Angebot, das der Betroffene nutzen kann, er hat damit aber trotzdem keinen Rechtsanspruch auf die Einreise. Die Entscheidung liegt immer noch beim Konsulat. Von den dort teilweise unterirdisch langen Bearbeitungszeiten gar nicht zu reden – wenn man überhaupt nach langer Wartezeit mal einen Termin bekommen hat.

Bürokratische Hürden: Wenn der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt

Es sind ganz viele Stellschrauben, die sich nicht mit einem – sicher gut gemeinten – Gesetz verändern lassen. Dafür gibt es viel zu viele Vorschriften, die einfach alles (meist sehr kompliziert und unübersichtlich) regeln. Und stattdessen den gesunden Menschenverstand zu nutzen und im Einzelfall mal einen Haken mehr zu machen, trauen sich die öffentlichen Bediensteten nicht – müssen sie doch dann mit negativen Konsequenzen rechnen. Dann lieber strikt ans Gesetz halten – das ist der sichere Weg. Und bis wir die Gesetze geändert haben, sind die gesuchten Fachkräfte längst in anderen EU-Staaten untergekommen. Aber wir haben ja Zeit!

Umsetzungsproblem statt Erkenntnisproblem: Wege zur Lösung

Also: Klar ist, dass wir kein Erkenntnisproblem, sondern nur (!) ein Umsetzungsproblem haben. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt! Machen Sie es wie ich: Erwarten Sie nichts und lassen sich dann – hoffentlich – positiv überraschen.

 

Herzlichst, Ihr

Felix, der Glückliche

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