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Falsche Rechtskreiszuordnung

Frage Uns ist jetzt aufgefallen, dass wir im vergangenen Jahr einen Mitarbeiter im falschen Rechtskreis angemeldet haben. Können wir den Mitarbeiter problemlos auf den anderen Rechtskreis umschlüsseln oder sollen wir es so lassen nach dem Motto „keine schlafenden Hunde wecken“?

Fragen aus den ARGEn
Lesezeit 1 Min.

Frage
Uns ist jetzt aufgefallen, dass wir im vergangenen Jahr einen Mitarbeiter im falschen Rechtskreis angemeldet haben. Können wir den Mitarbeiter problemlos auf den anderen Rechtskreis umschlüsseln oder sollen wir es so lassen nach dem Motto „keine schlafenden Hunde wecken“?

Antwort
Zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende Hinweise geben:

Über den Rechtskreis Ost/West werden die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen RV/AV gesteuert. Außerdem ist der Rechtskreis im Beitragsnachweis anzugeben und es gelten je nach Rechtskreis unterschiedliche Rentenwerte für die Rentenermittlung.

Inwieweit eine rückwirkende Rechtskreisänderung zu einer Änderung der RV-/AV-Beiträge führt, hängt von den jeweiligen Entgelten ab. Wurde der Arbeitnehmer im Rechtskreis West anstatt Ost angemeldet und hat er ein Arbeitsentgelt oberhalb der RV-BBG Ost, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu hohe RV- und AV-Beiträge gezahlt. Aber auch dann, wenn der AN mit seinem Entgelt immer unterhalb (bzw. nicht über) der RV-BBG Ost liegt, muss der Rechtskreis korrigiert werden, da die Rentenermittlung in den Rechtskreisen unterschiedlich ist, unabhängig vom Entgelt.

Korrektur-Beitragsnachweise gibt es seit einigen Jahren nicht mehr. Ggf. müssten Storno- und Neumeldungen erfolgen Bevor Sie den Rechtskreis rückwirkend ändern, sollten Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Softwareersteller aufnehmen und nachfragen, ob und wie eine rückwirkende Änderung des Rechtskreises in den Beitragsnachweisen umgesetzt ist und ob spezielle Eingaben erforderlich sind, damit nicht nur eine Verrechnung mit dem aktuellen Beitragsnachweis erfolgt.

So ganz einfach ist das also nicht. Aber nichts tun ist keine Option. Spätestens bei der Rentenermittlung könnte es ansonsten zu Problemen aufgrund von „Falschberechnungen“ kommen.

Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Sabine Törppe-Scholand

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