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Frage zu Preisausschreiben

Es wurde für Namensvorschläge für ein neues Schmerzmittel ein Preisausschreiben an sämtliche Mitarbeiter/innen sowie an alle Apotheken ausgeschrieben. Man hat 4 ermittelt (teils Mitarbeiter/innen, teils Externe), die jeweils einen Präsentkorb im Wert von 32,- € brutto erhalten haben. Im Fall der Mitarbeiter würden wir die Zuwendung aufgrund des Betrages als steuerfrei ansehen. Wie sind die Gewinne der Externen zu behandeln?

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Lesezeit 1 Min.

Frage:

Es wurde für Namensvorschläge für ein neues Schmerzmittel ein Preisausschreiben an sämtliche Mitarbeiter/innen sowie an alle Apotheken ausgeschrieben. Man hat 4 ermittelt (teils Mitarbeiter/innen, teils Externe), die jeweils einen Präsentkorb im Wert von 32,- € brutto erhalten haben. Im Fall der Mitarbeiter würden wir die Zuwendung aufgrund des Betrages als steuerfrei ansehen. Wie sind die Gewinne der Externen zu behandeln?

Antwort:
Im Lohnsteuerrecht gibt es keine Grenze von 32,- €, bis zu der ein Geschenk steuerlich unerheblich wäre. Es gibt hier nur eine Grenze von 60,- € für Geschenke aus persönlichem Anlass, der in diesem Fall aber nicht gegeben ist, oder die 44,- €-Grenze für Sachbezüge, die in diesem Fall ggf. zu Anwendung kommen kann.

Das Rechnungswesen kennt eine Grenze von 35,- €, bis zu der Geschenke an Geschäftsfreunde als Betriebsausgabe gebucht werden können. Diese Grenze gilt aber nicht für Geschenke an Arbeitnehmer und im Lohnsteuerrecht weder für Arbeitnehmer noch für Betriebsfremde. In Ihrem Fall wäre eine Versteuerung nach § 37b EStG möglich.

Quelle: alga-Competence-Center, Sabine Törppe-Scholand

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