Gelegentliches Überschreiten bei Minijobs
Die v. g. Ausweitung der Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten hat auch Auswirkungen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobs) und das gelegentliche Überschreiten der 450 Euro-Grenze.
Die v. g. Ausweitung der Zeitgrenzen bei kurzfristig Beschäftigten hat auch Auswirkungen bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten (Minijobs) und das gelegentliche Überschreiten der 450 Euro-Grenze. Als gelegentlich galt bisher ein Zeitraum von bis zu 3 Monaten innerhalb eines Zeitjahres.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs für den Zeitraum Juni 2021 bis Oktober 2021 bis zu 4-mal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen. Handelt es sich um ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten, darf auch die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro überschritten werden.
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