Gemeinsame Grundsätze für die Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten
Der GKV-Spitzenverband hat neue gemeinsame Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches veröffentlicht. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist derzeit noch freiwillig.
Ab 1. Januar 2023 soll die elektronische Abfrage von Arbeitsunfähigkeitszeiten aber für alle Beteiligten verpflichtend werden. Arbeitgeber können aber – auf freiwilliger Basis – schon jetzt die Krankheitszeiten bei der Krankenkasse elektronisch abfragen.
Die neuen Grundsätze finden Sie hier: rundschreiben-20220701-Grundsaetze-Arbeitsunfaehigkeitszeiten.pdf (datakontext.com)
Quelle: GKV-Spitzenverband