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Gemeinsame Grundsätze für die Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten

Der GKV-Spitzenverband hat neue gemeinsame Grundsätze für die Meldung der Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches veröffentlicht. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist derzeit noch freiwillig.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Nahaufnahme eines Kalenders mit als „krank“ gekennzeichneten Tagen, die die Krankheitstage einer Person angeben.
Foto:©AdobeStock/nmann77

Ab 1. Januar 2023 soll die elektronische Abfrage von Arbeitsunfähigkeitszeiten aber für alle Beteiligten verpflichtend werden. Arbeitgeber können aber – auf freiwilliger Basis – schon jetzt die Krankheitszeiten bei der Krankenkasse elektronisch abfragen.

Die neuen Grundsätze finden Sie hier: rundschreiben-20220701-Grundsaetze-Arbeitsunfaehigkeitszeiten.pdf (datakontext.com) 

Quelle: GKV-Spitzenverband

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