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Gewaltprävention ist ein wichtiges Thema im Arbeitsschutz

Gewalt gegen Mitarbeiter in verschiedenen Berufen nimmt zu und wird zunehmend als Arbeitsunfall anerkannt. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind wichtig und werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt.

AllgemeinGESUND & BERUF
Lesezeit 1 Min.
Eine menschliche Hand schwebt über einer schwarzen Strichfigur, die auf einem horizontalen Bleistift balanciert, alles vor einem leuchtend gelben Hintergrund. Die Szene suggeriert eine Hand, die die Aktionen der Figur manipuliert oder beeinflusst.
Foto: ©AdobeStock/Andrii

Gewalttätige Übergriffe gegen Mitarbeiter nehmen leider immer weiter zu, nicht nur bei Polizei und Sicherheitskräften. Auch Pflegerinnen, Busfahrer oder Verkäufer werden immer öfter Opfer von Gewalt. Was man dagegen tun kann, ist ein wichtiges Thema für die Unternehmen und die Gesetzliche Unfallversicherung – denn ein gewalttätiger Übergriff ist in aller Regel auch ein Arbeitsunfall.

Obligatorische Gefährdungsbeurteilung

Aber was kann man dagegen tun? Erster Schritt ist die Einbeziehung von Gewaltattacken in die obligatorische Gefährdungsbeurteilung. Zur Vorbeugung können technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen ergriffen werden. Hilfe dabei erhalten die Unternehmen auf einer speziellen Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV: https://www.dguv.de/gewalt-angehen/index.jsp

Quelle: DGUV

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