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Gilt die Begrenzung für den Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung auf das 25. Lebensjahr auch bei behinderten Kindern?

Frage: Gilt die Begrenzung für den Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung auf das 25. Lebensjahr auch bei behinderten Kindern?

Fragen aus den ARGEn
Lesezeit 1 Min.

Frage: Gilt die Begrenzung für den Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung auf das 25. Lebensjahr auch bei behinderten Kindern?

 

Antwort: Laut dem Schreiben des GKV-Spitzenverbands vom 11.07.2023 „Grundsätzliche Hinweise – Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ kommt es für die Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern im Zusammenhang mit dem Beitragsabschlag allein auf die Altersgrenze 25. Lebensjahr an und nicht etwa darauf, ob für das Kind eine Familienversicherung begründet ist oder im Todesfall begründet worden wäre oder sogar über das 25. Lebensjahr hinaus besteht, weil es behinderungsbedingt außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Somit sind auch behinderte Kinder beim Beitragsabschlag nur bis zum 25. Lebensjahr zu berücksichtigen.

 

alga-Competence-Center, beantwortet durch Sabine Törppe-Scholand

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