Gleitzone
Fragen aus den ARGEn Entgeltabrechnung Eine Mitarbeiterin befindet sich in der Gleitzone. Sie fragt an, ob es möglich wäre den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einzubezahlen.
Frage:
Eine Mitarbeiterin befindet sich in der Gleitzone. Sie fragt an, ob es möglich wäre den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einzubezahlen. Besteht die Möglichkeit als Arbeitnehmer in der Gleitzone den vollen RV- Beitrag zu zahlen?
Antwort:
Der Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf Antrag des Arbeitnehmers möglich und im Ergebnis dessen werden die rentenmindernden Auswirkungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vermieden. Nachfolgendes gilt dabei zu beachten:
- Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber gegenüber schriftlich den Verzicht auf Anwendung der Gleitzone in der gesetzlichen Rentenversicherung erklären, d.h. die Beitragsberechnung erfolgt dann aus dem tatsächliche Arbeitsentgelt
- Erklärung kann nur mit Wirkung für die Zukunft abgegeben werden
- Erklärung bleibt iSd § 163 Abs. 10 S. 7 SGB VI für die Dauer der Beschäftigungen bindend und muss zu den Entgeltunterlagen genommen werden
- IM Sozialversicherungs-Stammsatz muss entsprechend, je nach Abrechnungssystem die Nichtanwendung der Gleitzone in der gesetzlichen Rentenversicherung gekennzeichnet werden.
Quelle: alga-Competence-Center, bearbeitet durch Torsten Franke